Regelungen zum Arbeitsdienst

Es gibt ab 01.01.2022 folgende neue Regelung zu den zu leistenden Arbeitsstunden:

Jedes Mitglied vom 18. – 60. Lebensjahr muss 6 Arbeitsstunden im
Jahr leisten, die ersatzweise auch als Standaufsicht erbracht
werden können (anteilig mit 50% angerechnet).
Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit 20,00 € abgerechnet.

Termine für angesetzte Arbeitsdienste 2023:

Bitte bringt Klamotten mit, die auch schmutzig werden dürfen.
Bitte meldet euch auf der Geschäftsstelle, Kasse oder bei Rainer Brozio mit Name und Tel.Nr. an.